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BGH, 25.11.1987 - IVb ZR 109/86 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Herausgabe eines Kindes - Zahlung von Unterhaltsrückständen - Sozialhilfeleistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts eines Kindes
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1602, § 1612
Verweisung des unterhaltsberechtigten Kindes auf Naturalunterhalt - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1988, 582
- FamRZ 1988, 386
- FamRZ 1988, 387
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 06.03.1985 - IVb ZR 74/83
Fortgeltung einer gemeinsamen Unterhaltsbestimmung getrenntlebender Ehegatten …
Auszug aus BGH, 25.11.1987 - IVb ZR 109/86
Danach ist die Verweisung auf Naturalunterhalt nur dann wirksam, wenn diese Art der Unterhaltsgewährung für das berechtigte Kind tatsächlich erreichbar ist und es nicht ohne eigenes Verschulden außerstande ist, der entsprechenden Unterhaltsbestimmung Folge zu leisten (vgl.Senatsurteil vom 6. März 1985 - IVb ZR 74/83 - FamRZ 1985, 584, 585 = NJW 1985, 1339 ff., m.w.N.).
- OLG Dresden, 12.03.2010 - 24 UF 157/10
Pfelgeverhältnis; Familienpflege; Vollzeitpflege; Pflegeperson; Grußmutter; …
Denn ein Anspruch des Sohnes auf Barunterhalt liegt nahe (BGH FamRZ 1988, 386;… Palandt/Diederichsen, BGB, 69. Aufl., § 1612 Rn. 8 ff.). - OLG Stuttgart, 25.07.2016 - 17 UF 284/14
Kindesunterhaltsverfahren: Bestellung eines Ergänzungspflegers bei rückwirkend …
Werden dem Antragsgegner unter diesen Umständen die Kinder widerrechtlich vorenthalten, scheidet seine Inanspruchnahme auf Barunterhalt jedenfalls nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) ausnahmsweise aus (offengelassen BGH, FamRZ 1988, 386, Rn. 12; BayObLG, FamRZ 1958, 141). - BGH, 11.12.1991 - XII ZR 245/90
Unwirksame Natural-Unterhaltsbestimmung für minderjährige Kinder getrennt …
Danach ist die Verweisung auf Naturalunterhalt nur dann wirksam, wenn diese Art der Unterhaltsgewährung für das berechtigte Kind tatsächlich erreichbar ist und es nicht ohne eigenes Verschulden außerstande ist, der Unterhaltsbestimmung Folge zu leisten (Senatsurteile vom 6. März 1985 - IVb ZR 74/83 - FamRZ 1985, 584, 585 m.w.N.; vom 25. November 1987 - IVb ZR 109/86 - FamRZ 1988, 386).